1. Der Verein wird vom Vorstand geleitet. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
a. Geschäftsführender Vorstand
· Vorsitzender
· Stellv. Vorsitzender
· Stellv. Vorsitzender
· Schatzmeister
· Stellv. Schatzmeister
b. Erweiterter Vorstand
· Schriftführer
· Flugbetriebsleiter
· Technischer Leiter
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden sowie die beiden stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister sowie den stellvertretenden Schatzmeister gemeinschaftlich vertreten. Je zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gem. § 26 BGB.
3. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, einzeln, mit Stimmenmehrheit gewählt.
4. In der Wahlversammlung ist geheim abzustimmen, wenn mindestens 10 Mitglieder in der Versammlung dies wünschen.
5. Stimmenthaltungen zählen als nicht anwesend.
6. In geraden Jahren werden der 1. Vorsitzende, der 1. stellvertretende Vorsitzende sowie der Schriftführer gewählt. In ungeraden Jahren werden der 2. stellvertretende Vorsitzende sowie der Schatzmeister und die stellvertretenden Schatzmeister gewählt.
7. Die Wiederwahl ist zulässig.
8. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Vorstand aus, so kann der Vorstand bis zur nächsten turnusmäßigen Versammlung, für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.
9. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer gewählt ist.
Die Amtszeit des Vorstandes beginnt mit der Wahl.
10. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Vorstandes, er beruft den Vorstand ein, wenn das Vereinsinteresse dies erfordert oder zwei Mitglieder des Vorstands dies beantragen.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind, darunter der 1. Vorsitzende und einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
11. Der Schatzmeister verwaltet die Hauptkasse und hat der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht vorzulegen; ferner haben die Kassenprüfer jederzeit das Recht, in die Buchführungsunterlagen Einsicht zu nehmen.
12. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel. Seine Tätigkeit ist ehrenamtlich. Notwendige Auslagen werden erstattet.
13. Die Geschäftsführung des Vereins muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung des Vereinszwecks gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die Satzung über die Voraussetzungen von steuerlichen Vergünstigungen enthält.
Zum Nachweis hierfür sind ordnungsgemäße Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben zu führen.
14. Der Vorstand kann zur Erledigung besonderer Aufgaben Abteilungen bzw. Ausschüsse einsetzen und ggf. wieder auflösen sowie Mitarbeiter berufen und ggf. abberufen.
Im übrigen gibt sich der Vorstand seine Geschäftsordnung selbst.
15. Jedes für ein zurückgetretenes Vorstandsmitglied neu gewähltes Mitglied kann nur für dessen restliche Wahlperiode gewählt werden.
16. Tritt der gesamte Vorstand zurück, so hat das an Lebensjahren älteste, aktive Mitglied des Vereins eine außerordentliche Versammlung einzuberufen, mit dem einzigen Punkt der Tagesordnung, einen neuen Vorstand zu wählen.
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